Begriffe aus dem Internet werden hier erklärt!
Es sind 99 Einträge im Lexikon.D
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Datenautobahn |
Der Begriff Datenautobahn (auch: Infobahn) ist eine vielfach verwendete Metapher für das Internet. Es ist eine Übersetzung des englischen Information Highway (auch Information Superhighway oder Information Super Highway). Der Begriff wurde im US-amerikanischen Regierungsprogramm High Performance Computing and Communications (HPCC) im Wahlkampf und in der Clinton-Regierung etwa September 1993 von Al Gore geprägt und steht für diskutiertes Leitbild für eine entweder nationale (National Information Infrastructure, NII) oder globale (Global Information Infrastructure, GII) umfassende Informations-Infrastruktur, also nicht nur ein weiteres Hochgeschwindigkeitsnetz. Ursprünglich geht der Begriff jedoch auf das bereits 1991 National Research and Education Network (NREN) zurück, welches das überalterte NFSNET ablösen sollte. |
| Datenbank |
Ein Datenbanksystem (DBS) ist ein System zur elektronischen Datenverwaltung. Die wesentliche Aufgabe eines DBS ist es, große Datenmengen effizient, widerspruchsfrei und dauerhaft zu speichern und benötigte Teilmengen in unterschiedlichen, bedarfsgerechten Darstellungsformen für Benutzer und Anwendungsprogramme bereitzustellen. Ein DBS besteht aus zwei Teilen: der Verwaltungssoftware, genannt Datenbankmanagementsystem (DBMS) und der Menge der zu verwaltenden Daten, der eigentlichen Datenbank (DB). Die Verwaltungssoftware organisiert intern die strukturierte Speicherung der Daten und kontrolliert alle lesenden und schreibenden Zugriffe auf die Datenbank. Zur Abfrage und Verwaltung der Daten bietet ein Datenbanksystem eine Datenbanksprache an. Datenbanksysteme gibt es in verschiedenen Formen. Die Art und Weise, wie ein solches System Daten speichert und verwaltet, wird durch das Datenbankmodell festgelegt. Die bekannteste Form eines Datenbanksystems ist das Relationale Datenbanksystem. Geschichte: Ausgehend von Problemen bei der Verarbeitung von Daten in einfachen Dateien, wurde in den 1960er Jahren das Konzept eingeführt, Daten durch eine separate Softwareschicht zwischen Betriebssystem (Dateiverwaltung) und Anwendungsprogramm zu verwalten. Dieses Konzept begegnete der Fehlentwicklung, dass Datenspeicher in Form von Dateien in der Regel für eine spezielle Anwendung konzipiert wurden und ein erheblicher Teil des Tagesgeschäfts mit Umkopieren, Mischen und Restrukturieren der Dateien belastet war. Eines der ersten großen DBMS war IMS mit der Sprache DL/I (Data Language One). Die damit verwalteten Datenbanken waren hierarchisch strukturiert. Parallel dazu definierte CODASYL ein Modell für netzwerkartig strukturierte Datenbanken. Einen wesentlichen Fortschritt erzielte in den 60er und 70er Jahren Edgar F. Codd mit seiner Forschungsarbeit am IBM Almaden Research Center. Codd entwickelte die Grundlagen des ersten experimentellen relationalen Datenbanksystems System R [1] . Die Berkeley Group folgte mit Ingres und der Abfragesprache QUEL. Oracle (damals noch unter den Firmennamen SDL und RSI) verwertete die Ergebnisse des System R und führte SQL zum kommerziellen Erfolg. IBM folgte mit SQL/DS und DB2. Die relationalen Datenbanksysteme verdrängten in den 80er Jahren die hierarchischen und netzwerkartigen Systeme und der Großteil der Behörden, Konzerne, Institute und mittelständischen Unternehmen stellte seine IT auf Datenbanksysteme um. Während in den 90er Jahren wenige kommerzielle Hersteller von Datenbank-Software faktisch den Markt beherrschten (namentlich IBM, Informix, Microsoft mit SQL Server und Oracle), erlangen in den 2000ern die Open-Source-Datenbankmanagementsysteme eine immer größere Bedeutung. Vor allem MySQL und PostgreSQL erzielten signifikante Marktanteile. Als Reaktion bieten die führenden kommerziellen Hersteller gebührenfreie Versionen ihrer Datenbank-Software an. Bedeutung: Datenbanksysteme sind heute ein zentraler Bestandteil fast jedes Software-Systems. Damit stellen sie einen kritischen Teil vieler Unternehmen und Behörden dar. Von der Verfügbarkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten hängt die Aktionsfähigkeit eines Unternehmens ab. Die Datensicherheit ist daher ein wichtiger und gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil der IT eines Unternehmens oder einer Behörde. |
| Datenbanken |
Ein Datenbanksystem (DBS) ist ein System zur elektronischen Datenverwaltung. Die wesentliche Aufgabe eines DBS ist es, große Datenmengen effizient, widerspruchsfrei und dauerhaft zu speichern und benötigte Teilmengen in unterschiedlichen, bedarfsgerechten Darstellungsformen für Benutzer und Anwendungsprogramme bereitzustellen. Ein DBS besteht aus zwei Teilen: der Verwaltungssoftware, genannt Datenbankmanagementsystem (DBMS) und der Menge der zu verwaltenden Daten, der eigentlichen Datenbank (DB). Die Verwaltungssoftware organisiert intern die strukturierte Speicherung der Daten und kontrolliert alle lesenden und schreibenden Zugriffe auf die Datenbank. Zur Abfrage und Verwaltung der Daten bietet ein Datenbanksystem eine Datenbanksprache an. Datenbanksysteme gibt es in verschiedenen Formen. Die Art und Weise, wie ein solches System Daten speichert und verwaltet, wird durch das Datenbankmodell festgelegt. Die bekannteste Form eines Datenbanksystems ist das Relationale Datenbanksystem. Geschichte: Ausgehend von Problemen bei der Verarbeitung von Daten in einfachen Dateien, wurde in den 1960er Jahren das Konzept eingeführt, Daten durch eine separate Softwareschicht zwischen Betriebssystem (Dateiverwaltung) und Anwendungsprogramm zu verwalten. Dieses Konzept begegnete der Fehlentwicklung, dass Datenspeicher in Form von Dateien in der Regel für eine spezielle Anwendung konzipiert wurden und ein erheblicher Teil des Tagesgeschäfts mit Umkopieren, Mischen und Restrukturieren der Dateien belastet war. Eines der ersten großen DBMS war IMS mit der Sprache DL/I (Data Language One). Die damit verwalteten Datenbanken waren hierarchisch strukturiert. Parallel dazu definierte CODASYL ein Modell für netzwerkartig strukturierte Datenbanken. Einen wesentlichen Fortschritt erzielte in den 60er und 70er Jahren Edgar F. Codd mit seiner Forschungsarbeit am IBM Almaden Research Center. Codd entwickelte die Grundlagen des ersten experimentellen relationalen Datenbanksystems System R [1] . Die Berkeley Group folgte mit Ingres und der Abfragesprache QUEL. Oracle (damals noch unter den Firmennamen SDL und RSI) verwertete die Ergebnisse des System R und führte SQL zum kommerziellen Erfolg. IBM folgte mit SQL/DS und DB2. Die relationalen Datenbanksysteme verdrängten in den 80er Jahren die hierarchischen und netzwerkartigen Systeme und der Großteil der Behörden, Konzerne, Institute und mittelständischen Unternehmen stellte seine IT auf Datenbanksysteme um. Während in den 90er Jahren wenige kommerzielle Hersteller von Datenbank-Software faktisch den Markt beherrschten (namentlich IBM, Informix, Microsoft mit SQL Server und Oracle), erlangen in den 2000ern die Open-Source-Datenbankmanagementsysteme eine immer größere Bedeutung. Vor allem MySQL und PostgreSQL erzielten signifikante Marktanteile. Als Reaktion bieten die führenden kommerziellen Hersteller gebührenfreie Versionen ihrer Datenbank-Software an. Bedeutung: Datenbanksysteme sind heute ein zentraler Bestandteil fast jedes Software-Systems. Damit stellen sie einen kritischen Teil vieler Unternehmen und Behörden dar. Von der Verfügbarkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten hängt die Aktionsfähigkeit eines Unternehmens ab. Die Datensicherheit ist daher ein wichtiger und gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil der IT eines Unternehmens oder einer Behörde. |
| Design |
Design [dɪˈzaɪn] (dt.: „Gestaltung“) bedeutet meist Entwurf oder Formgebung. Es ist ein Lehnwort aus dem Englischen, das wiederum aus dem lateinischen designare = (be)zeichnen abgeleitet ist und in viele Sprachen Eingang gefunden hat. |
| Dokument |
Ein elektronisches Dokument ist ein Text, eine Zahlentabelle, ein Bild oder eine Folge oder Kombination von Texten, Tabellen oder Bildern, die durch Digitalisieren (Umwandlung in einen Binärcode) in Dateiform angelegt oder überführt wurden. Der Gesetzgeber hat den § 130a ZPO mit dem Titel „elektronisches Dokument“ überschrieben, wobei der Gesetzgeber an dieser Stelle auf eine Legaldefinition genauso verzichtet wie auf eine Verweisung. Aber auch in anderen Normen der ZPO oder in anderen Gesetzen, wird der Begriff des elektronischen Dokuments schlichtweg vorausgesetzt. Darunter ist jede potentiell dauerhafte Fixierung von Daten auf einem Datenträger unter Einsatz elektronischer Signalverarbeitung zu verstehen. Elektronische Dokumente können vielfach verwendet werden, wenn das Gesetz für die entsprechende Erklärung oder Handlung die Schriftform vorschreibt. So in § 126a BGB und 130a ZPO. Allerdings verzichtet der Gesetzgeber auf eine klare und eindeutige Definition und setzt den Begriff vielmehr als bekannt voraus. Rechtsgeschäfte (Verträge)können durch Austausch elektronischer Dokumente geschlossen werden. Im gerichtlichen Verfahren können dem Gericht gegenüber Schriftsätze, Anträge, Erklärungen, Aussagen und Gutachten in elektronischer Form abgegeben werden. Umgekehrt können Verfügungen und Zustellungen durch das Gericht elektronisch erfolgen. Schließlich können durch Behörden Verfügungen, Bescheide und andere Verwaltungsakte statt in schriftlicher auch in elektronischer Form erlassen und elektronisch zugestellt werden. Das elektronische Dokument ist damit zentrales Instrument zur Umsetzung des so genannten E-Justice. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass derjenige, der ein elektronisches Dokument erhalten soll, mit dieser Form der Kommunikation einverstanden ist und einen entsprechenden Zugang für das elektronische Dokument eingerichtet hat. Ein elektronisches Dokument wird in der Regel nur dann als wirksam behandelt, wenn der Aussteller eine qualifizierte elektronische Signatur angefügt hat, die ihn zweifelsfrei als Urheber des Dokuments legitimiert und die mit den übermittelten Daten so verknüpft ist, dass eine nachträgliche Veränderung des Dokuments erkannt werden kann. Fortgeschrittene Signaturen können den Nachweis erbringen, dass bestimmte Angriffe gegen die Echtheit des Dokuments nicht zutreffend sind und können so den Beweiswert faktisch erhöhen. Der vorlegende Empfänger muss, bei Zweifeln an der technischen oder organisatorischen Sicherheit dieses Signaturverfahrens, die erforderlichen Details zu seiner Sicherheit und Leistungsfähigkeit behaupten und beweisen. Regelmäßig wird es ihm hierzu an Informationen und Beweismitteln mangeln, so dass er oft den Beweis auch nicht mit Hilfe elektronisch signierter Dokumente wird führen können – zumindest nicht ohne eine Beweiserleichterung. So wären Beweiserleichterungen durch Anschein oder Vermutung immer dann gerechtfertigt, wenn die Sicherheit des Signaturverfahrens gewährleistet und überprüft worden ist. Der 2005 neu eingefügte § 371a ZPO gewährt nun eben diese Beweiserleichterungen; allerdings nicht für einfache oder fortgeschrittene, sondern eben nur für qualifizierte Signaturen nach § 2 Nr. 3 SigG und hier auch für private und öffentliche unterschiedlich. Sie ersetzt damit den früheren § 292a ZPO, der damit entfallen ist. |
| Domain |
Eine Domain (auch Domäne) ist ein Namensraum, der zusammen mit dem Hostnamen dazu dient Computer im Internet zu identifizieren und ist unter anderem Bestandteil der URL einer Webseite, wie z. B. example.com. Domains stellen dabei einen zusammenhängenden Teilbereich des hierarchischen DNS-Namensraumes dar. |
| Doorwaypages |
Der Begriff Brückenseite oder englisch Doorway Page (auch Jump-Page, Satellitenseite oder Spiegelseite genannt) bezeichnet für Suchmaschinen optimierte Internetseiten ohne eigenen Inhalt, die auf die eigentliche Webpräsenz verweisen. Durch die Brückenseiten kann eine Suchmaschinenoptimierung vorgenommen werden, ohne dass die Inhalte der eigentlichen Webpräsenz verändert werden müssen. Die Seiten werden mit Schlüsselwörtern gespickt, unter denen sie bzw. die verlinkten Seiten in Suchmaschinen gefunden werden sollen. Außerdem werden Brückenseiten benutzt, um die Linkpopularität (engl. link popularity) zu erhöhen und damit das Ranking in Suchmaschinen zu verbessern. Eine Brückenseite hat folgende Merkmale: Sie bietet Suchmaschinen Schlüsselwörter an Sie fungiert nur als Zwischenseite Sie leitet Besucher automatisch (z. B. mithilfe von JavaScript) auf die Hauptseiten weiter Brückenseiten werden oft durch Skripte oder Programme automatisch in großen Mengen erzeugt. Intern werden oft Mechanismen des Crosslinking verwendet. Diese klassische Form der Brückenseite wird von den größeren Suchmaschinen oft erkannt und (als Manipulationsversuch) negativ bewertet. Es kann sogar zum Ausschluss aus dem Suchmaschinen-Index führen. |
| Download |
Herunterladen (ugs. runterladen) oder auch downloaden ist ein Begriff aus der elektronischen Datenverarbeitung. Es wird damit die Übertragung von Daten von einem Computer in einem Netzwerk oder im Internet zum eigenen Computer (Client) bezeichnet. Herunterladen oder ein Download ist somit das Gegenstück zum Hochladen bzw. einem Upload. Umgangssprachlich werden auch die Begriffe „saugen“ oder „ziehen“ verwendet. Probleme und Risiken: Fehlende Integrität durch gefälschte oder veränderte Software durch Malware. Integrität nur durch Vertrauen in die jeweilige Quelle. Dateikorruption durch Verbindungsabbrüche, gegebenenfalls Verwendung von Prüfsummen wie etwa Message Digest Algorithm 5 (MD5) notwendig. Vertraulichkeit lässt sich unter anderem durch Verschlüsselungsverfahren wie SSL oder SFTP erreichen. Die am häufigsten verwendeten Verfahren FTP und HTTP können von Dritten „mitgelesen“ werden, soweit die Datei nicht bereits vor Übertragung mit Programmen wie etwa GNU-PG verschlüsselt wurde. Nichtvorhandensein einer Hardcopy für den Fall, dass die downgeloadete Datei verloren geht. In dem Fall muß die Datei erneut heruntergeladen werden, was in manchen Fällen mit einer erheblichen Wartezeit verbunden ist und eventuell einen erneuten Kauf notwendig macht oder gar nicht mehr möglich ist, da der Download-Service eingestellt wurde. |
